Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tierbestattung Ostalb
§1 Geltungsbereich, Kollisionsklausel
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der Firma Tierbestattung Ostalb (Nachfolgend auch Verkäufer genannt) und ihren Kunden in der jeweils aktuellen Fassung. Das gilt auch für alle künftigen Leistungen, auch wenn die AGB nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. das gilt auch im Fall der Leistungserbringung in Kenntnis entgegenstehender AGB.
§2 Bestattungsvorschriften
Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift bzw. schriftlichen Auftragserteilung, dass er von der Tierbestattung Ostalb über die gesetzlichen Vorschriften bezüglich einer Kremierung und oder einer Bestattung auf eigenem Grund informiert wurde und dass der vom Kunden bestimmte Bestattungsort den gesetzlichen und örtlichen Vorschriften entspricht und sich nicht in oder an einem Wasserschutzgebiet befindet.
§3 Haftung
Die Tierbestattung Ostalb haftet nicht für Schäden, die er, ein gesetzlicher Vertreter oder ein Erfüllungsgehilfe durch einfache Fahrlässigkeit verursacht hat. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Kunde bestätigt ferner, dass laut Auskunft seines Tierarztes und seines Wissens sein Tier an keiner Seuche nach dem Bundesseuchengesetz erkrankt war bzw. daran verstorben ist.
§4 Datenschutz
Die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen personenbezogenen Daten werden gemäß § 33 des Bundesdaten- schutzgesetzes zweckbestimmt verarbeitet und gespeichert. Die Zweckbestimmung umfasst insbesondere die Dienstleistung und Rechnungstellung. Alle Daten des Kunden werden vertraulich behandelt, eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
§5 Preise und Zahlungsbedingungen
Die von der Tierbestattung Ostalb genannten Preise verstehen sich in Euro inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Verpackungs- und Versandkosten. Verpackungs- und Frachtkosten oder Rollgeld am Empfangsort gehen zu Lasten des Empfängers. Erstlieferung an einen Kunden erfolgt nur gegen Vorauskasse, Nachnahme oder Bankeinzug. Eine Aufrechnung durch den Käufer ist nur in den Fällen zulässig, wenn eine Gegenforderung ausdrücklich für unbestritten erklärt oder rechtskräftig festgestellt wird. Im Falle des Verzugs ist die Tierbestattung Ostalb berechtigt, Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten (bzw. acht Prozentpunkten bei Unternehmern) über dem aktuellen Basiszinssatz (§ 247 BGB), bei Nachweis eines höheren vom Verkäufer an seine Bank zu entrichtenden Sollzinssatzes, diesen Zinssatz zu berechnen. Alle Forderungen der Tierbestattung Ostalb werden sofort fällig, wenn ein Zahlungstermin nicht eingehalten wird oder der Käufer gegen sonstige vertragliche Vereinbarungen verstößt oder dem Verkäufer Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern.
5.6 Ferner ist die Tierbestattung Ostalb berechtigt, ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Verkäufer kann außerdem die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren untersagen sowie deren Rückgabe oder die Übertragung des mittelbaren Besitzes auf Kosten des Käufers verlangen und eine Einziehungsermächtigung widerrufen.
§6 Liefer- und Leistungszeit
Die Leistungsfrist beginnt mit dem Tag der Auftragsbestätigung durch die Tierbestattung Ostalb, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten. Die vereinbarte Leistungsfrist verlängert sich, unbeschadet der Rechte des Verkäufers aus Verzug des Kunden, um den Zeitraum, um den der Kunde mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertrag in Verzug ist. Schadensersatzansprüche aus der Nichteinhaltung von Leistungsterminen sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht, soweit der Verkäufer oder einer seiner Mitarbeiter die Verzögerung vorsätzlich oder grobfahrlässig herbeigeführt hat.
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen den Verkäufer, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streiks, Aussperrung und sonstige Umstände gleich, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder auf andere Art und Weise unmöglich machen, gleichgültig, ob sie beim Verkäufer oder einem Unterlieferanten eintreten.
Grundsätzlich erhalten Sie Implantate aus dem Tier nach der Einäscherung nicht mehr zurück. Gemäß Krematorium ist dies aus technischen Gründen nicht möglich.
§7 Erfüllungsort, Gerichtsstand
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz des Verkäufers Erfüllungsort für Zahlung und Leistung. Der Gerichtsstand ist Schwäbisch Gmünd.
Tierbestattung Ostalb, Stand 2024